Mit der Meisterprämie NRW in Höhe von 2.500 € möchte das Land Nordrhein-Westfalen einen Anreiz für Handwerkerinnen und Handwerker setzen, den anspruchsvollen Weg einer Meisterprüfung zu gehen.

Die Meisterprämie ist ein Baustein der nordrhein-westfälischen Fachkräfteoffensive. Mehr über die gesamte Fachkräfteoffensive NRW erfahren Sie hier


Wer kann die Meisterprämie NRW beantragen?

Die Meisterprämie NRW richtet sich an alle Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die ab dem 01.07.2023 ihren Meisterabschluss in einem Gewerbe nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung erfolgreich abgelegt haben und ihren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Ausstellung des Prüfungszeugnisses in NRW hatten.


Wo kann die Meisterprämie NRW beantragt werden?

Die Meisterprämie NRW kann ausschließlich online über das vorliegende Portal beantragt werden.


Welche Dokumente sind hochzuladen / einzureichen?

  • Eine Kopie des Meisterprüfungszeugnisses als Scan (PDF), das ab dem 01.07.2023 ausgestellt wurde und zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate ist.
  • Eine erweiterte Meldebescheinigung als Scan (PDF), aus der hervorgeht, dass der Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Ausstellung des Prüfungszeugnisses in NRW lag (Hinweis: Beantragen Sie die erweiterte Meldebescheinigung erst nachdem Sie Ihr Meisterprüfungszeugnis erhalten haben. Weitere Infos zur erweiterten Meldebescheinigung erhalten Sie in den FAQs)
  • Wenn Sie das teildigitale Antragsverfahren nutzen: Der originalunterschriebene Ausdruck des Antragsformulars per Post


Wie kann ich die Meisterprämie NRW beantragen?

Teildigitales Antragsverfahren: Nachdem Sie den Online-Antrag ausgefüllt haben, generiert sich ein PDF-Dokument mit Ihren Angaben. Drucken Sie das bereits ausgefüllte Antragsformular aus und senden es mit Ihrer Originalunterschrift postalisch an die LGH (der Ausdruck ist bereits mit der Adresse der LGH versehen). Hier geht's zum teildigitalen Antragsverfahren
Volldigitales Antragsverfahren: Sie authentifizieren sich per elektronischem Personalausweis über Ihr BundID-Konto (falls Sie noch kein BundID-Konto haben, können Sie dies im nächsten Schritt erstellen). Der postalische Versand des Antragsformulars entfällt bei der volldigitalen Variante. Bitte beachten Sie: Bei technischen Fragen zum BundID-Konto wenden Sie sich bitte direkt an den Support der BundID.
Rechtliche Grundlage ist die Richtlinie zur Förderung der „Meisterprämie“ in Nordrhein-Westfalen, die per Runderlass am 21.06.2023 vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erlassen wurde. Die vollständige Richtlinie zur Förderung der „Meisterprämie“ in Nordrhein-Westfalen („Förderrichtlinie Meisterprämie“) finden Sie hier


Sie haben weitere Fragen zur Meisterprämie NRW?
Alle Absolventinnen und Absolventen, die erfolgreich ihre Meisterprüfung ab dem Stichtag 01.07.2023 in einem Gewerbe, das in der Handwerksordnung in der Anlage A oder B1 aufgeführt ist, abgelegt haben und ihren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Ausstellung des Meisterprüfungszeugnisses in Nordrhein-Westfalen hatten.
Die Meisterprämie NRW beträgt 2.500 €.
Die Meisterprämie NRW muss innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nach Ausstellung des Meisterprüfungszeugnisses beantragt werden. Eine spätere Antragstellung ist nicht möglich. Beispiel: Wenn Ihr Meisterprüfungszeugnis am 04.07.2023 ausgestellt wurde, ist eine Antragstellung bis zum 04.10.2023 möglich.
Die Meisterprämie NRW kann ab dem 01.07.2023 beantragt werden.
Es müssen nur zwei Dokumente eingereicht werden:
  • Das Meisterprüfungszeugnis (nicht die Schmuckurkunde), das ab dem 01.07.2023 ausgestellt wurde und
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, aus der hervorgeht, dass der Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Ausstellung des Meisterprüfungszeugnisses in NRW lag (eine einfache Meldebescheinigung ist nicht ausreichend).
Beide Dokumente werden als PDF für den Upload in das Antragsportal benötigt. Beim teildigitalen Antragsverfahren muss zusätzlich das originalunterschriebene Antragsformular per Post an die LGH gesendet werden.
Es gibt zwei unterschiedliche Verfahren, wie Sie die Meisterprämie NRW beantragen können:

Teildigitales Antragsverfahren
Um die Meisterprämie zu beantragen, füllen Sie lediglich den Online-Antrag aus und laden Ihr Meisterprüfungszeugnis sowie die erweiterte Meldebescheinigung hoch. Im Anschluss drucken Sie das bereits ausgefüllte Online-Formular aus und senden es mit Ihrer Originalunterschrift versehen an:

LGH
Meisterprämie NRW
Auf'm Tetelberg 7
40221 Düsseldorf

Volldigitales Antragsverfahren
Sie authentifizieren sich per elektronischem Personalausweis über Ihr BundID-Konto (falls Sie noch kein BundID-Konto haben, können Sie dies in einem zusätzlichen Schritt erstellen). Der postalische Versand des Antragsformulars entfällt bei dieser Variante. Bitte beachten Sie: Bei technischen Fragen zum BundID-Konto wenden Sie sich bitte direkt an den Support der BundID.

Im Gegensatz zur einfachen Meldebescheinigung, die lediglich Auskunft darüber gibt, wo sich der aktuelle Wohnsitz befindet, enthält die erweiterte Meldebescheinigung zusätzliche Informationen, die bei der Beantragung separat ausgewählt werden können. Um nachzuweisen, dass der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Ausstellung des Meisterprüfungszeugnisses in NRW lag, sollten bei der Beantragung die Punkte Einzugsdatum / Auszugsdatum bzw. frühere Anschriften ausgewählt werden.

Wichtiger Hinweis: Bitte beantragen Sie die erweiterte Meldebescheinigung erst nach Erhalt Ihres Meisterprüfungszeugnisses. Nur dann kann gewährleistet werden, dass die erweiterte Meldebescheinigung Ihren Hauptwohnsitz in NRW zum Zeitpunkt der Ausstellung des Meisterprüfungszeugnisses dokumentiert.
Die erweiterte Meldebescheinigung können Sie bei Ihrer Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) gegen Gebühr (ca. 10 Euro, kann je Kommune variieren) beantragen. Dies kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen, z.B. per Mail, per Post, volldigital oder durch persönliche Vorsprache vor Ort. Da es hier unterschiedliche Verfahren gibt, informieren Sie sich bitte auf der Homepage der für Sie zuständigen Meldebehörde.

Wichtiger Hinweis: Bitte beantragen Sie die erweiterte Meldebescheinigung erst nach Erhalt Ihres Meisterprüfungszeugnisses. Nur dann kann gewährleistet werden, dass die erweiterte Meldebescheinigung Ihren Hauptwohnsitz in NRW zum Zeitpunkt der Ausstellung des Meisterprüfungszeugnisses dokumentiert.
Nein, die Meisterprämie NRW kann je Person nur einmalig beantragt werden.
Die Meisterprüfung muss nicht in NRW abgelegt worden sein. Ausschlaggebend ist, dass der Hauptwohnsitz des Antragstellers / der Antragstellerin zum Zeitpunkt der Ausstellung des Prüfungszeugnisses in Nordrhein-Westfalen lag.
Die Meisterprämie NRW wird bei positiver Prüfung des Antrages innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen ausgezahlt.
Nein, die Meisterprämie NRW wird nicht angerechnet.
Nein, die Meisterprämie NRW ist eine nicht steuerbare Einnahme.
Empfänger/innen der Meisterprämie NRW müssen sich mit ihrem Antrag dazu bereiterklären, ihr Meisterprüfungszeugnis mindestens fünf Jahre aufzubewahren und auf Anforderung zur Prüfung der LGH und dem Landesrechnungshof vorzulegen.
Bei der Meisterprämie NRW handelt es sich um eine Zuwendung. Ein Anspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Zur Beantragung
Kontakt
Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH)
Auf'm Tetelberg 7
40221 Düsseldorf

E-Mail: meisterpraemie@lgh.de

Kerstin Weidner
Projektleiterin Meisterprämie NRW
Tel.: 0211-30108-382

Jessica Meier
Projektmitarbeiterin Meisterprämie NRW
Tel.: 0211-30108-383

Mara Schulte
Projektmitarbeiterin Meisterprämie NRW
Tel.: 0211-30108-384