Mit der Meisterprämie NRW in Höhe von 2.500 € möchte das Land Nordrhein-Westfalen einen Anreiz für Handwerkerinnen und Handwerker setzen, den anspruchsvollen Weg einer Meisterprüfung zu gehen.

Die Meisterprämie ist seit dem 01.07.2023 ein Baustein der nordrhein-westfälischen Fachkräfteoffensive. Mehr über die gesamte Fachkräfteoffensive NRW erfahren Sie hier

Ab dem 01.01.2026 erfolgt die Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).


Wer kann die Meisterprämie NRW beantragen?

Die Meisterprämie NRW aus den Mitteln des ESF richtet sich an alle Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die ihre Meisterprüfung in einem Gewerbe nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung erfolgreich abgelegt haben und ihren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Ausstellung des Prüfungszeugnisses in Nordrhein-Westfalen hatten. Die Beantragung der Meisterprämie NRW ist nur innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nach Ausstellung des Meisterprüfungszeugnisses möglich.


Wo kann die Meisterprämie NRW beantragt werden?

Die Meisterprämie NRW kann ab dem 01.01.2026 ausschließlich online über das ESF-Portal beantragt werden.


Welche Dokumente sind hochzuladen / einzureichen?

  • Eine Kopie des Meisterprüfungszeugnisses als Scan (PDF), das zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate ist.


Wie kann ich die Meisterprämie NRW beantragen?

Um die Meisterprämie NRW online zu beantragen, gehen Sie bitte auf den Link und rufen Sie das Online-Antragsportal auf: https://esf-online.nrw.de/esf-portal/

Legen Sie dort Ihren persönlichen Account an. Anschließend können Sie den Online-Antrag „Meisterprämie NRW“ erstellen. Dazu geben Sie im ersten Schritt Ihre persönlichen Daten und die Bankverbindung ein. Danach laden Sie bitte Ihr Meisterzeugnis hoch und beantworten die weiteren Fragen.

Eine detaillierte Anleitung zur Antragstellung finden Sie hier


Sie haben weitere Fragen zur Meisterprämie NRW?
Alle Absolventinnen und Absolventen eines Meisterkurses, die in den letzten drei Monaten erfolgreich ihre Meisterprüfung in einem Gewerbe, das in der Handwerksordnung in der Anlage A oder B Abschnitt 1 aufgeführt ist, abgelegt haben (maßgeblich ist das Ausstellungsdatum des Zeugnisses) und ihren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Ausstellung des Meisterprüfungszeugnisses in Nordrhein-Westfalen hatten.
Die Meisterprämie NRW beträgt 2.500 €.
Die Meisterprämie NRW muss innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nach Ausstellung des Meisterprüfungszeugnisses beantragt werden. Eine spätere Antragstellung ist nicht möglich. Beispiel: Wenn Ihr Meisterprüfungszeugnis am 04.01.2026 ausgestellt wurde, ist eine Antragstellung bis zum 04.04.2026 möglich.
Es muss das Meisterprüfungszeugnis (nicht der Meisterbrief), das nicht älter als drei Monate ist (maßgeblich ist das Ausstellungsdatum des Zeugnisses), in Kopie (PDF) eingereicht werden.

Um die Meisterprämie online zu beantragen, gehen Sie bitte auf den Link und rufen Sie das Online-Antragsportal auf: https://esf-online.nrw.de/esf-portal/

Legen Sie dort Ihren persönlichen Account an. Anschließend können Sie den Online-Antrag „Meisterprämie NRW“ erstellen. Dazu geben Sie im ersten Schritt Ihre persönlichen Daten und die Bankverbindung ein. Danach laden Sie bitte Ihr Meisterzeugnis hoch und beantworten die weiteren Fragen.

Nach der Antragstellung können Sie im Online-Portal unter „Anträge verwalten“ den Bearbeitungsstatus Ihres Antrags einsehen.

Nein, die Meisterprämie NRW kann je Person nur einmalig beantragt werden.
Die Meisterprüfung muss nicht in NRW abgelegt worden sein. Ausschlaggebend ist, dass der Hauptwohnsitz des Antragstellers / der Antragstellerin zum Zeitpunkt der Ausstellung des Prüfungszeugnisses in Nordrhein-Westfalen lag.
Nein, die Meisterprämie NRW wird nicht angerechnet.
Nein, die Meisterprämie NRW ist eine nicht steuerbare Einnahme. Die Berücksichtigung in der individuellen Steuererklärung insbesondere im Hinblick auf die Werbungskosten ist vom Prämienempfangenden zu prüfen.

Bei der Meisterprämie NRW handelt es sich um eine Zuwendung. Ein Anspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.


Bei den hier gemachten Angaben handelt es sich nicht um Nebenbestimmungen zu einem Verwaltungsakt (Zuwendungsbescheid) gemäß § 36 VwVfG.NRW.

Kontakt

Bei allgemeinen Fragen zur Meisterprämie NRW:

Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH)
0211-30108382 / 0211-30108383
meisterpraemie@lgh.de

Bei Fragen zur Antragstellung:

Bezirksregierung Arnsberg
02931-822755
meisterpraemie@bra.nrw.de